Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kaufverträge

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kaufverträge

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Turannetworks, Inh. Ilhan Turan, Kastanienstraße 11, 14513 Teltow („Turannetworks“) und einem Kunden geschlossenen Verträge über den käuflichen Erwerb von Waren, insbesondere von Soft- oder Hardware, soweit sich nicht aus individuellen vertraglichen Vereinbarungen etwas anderes ergibt.
1.2 Anwendungsbereich ist ausschließlich der Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unternehmer im vorstehenden Sinne ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht Bestandteile des Vertrages und werden nicht anerkannt, es sei denn, Turannetworks hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn Turannetworks seine Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Vertragspartners vorbehaltlos ausführt.

2. Gegenstand des Vertrages, Verkauf von Software Dritter

2.1 Der Gegenstand des Kaufvertrages richtet sich nach der von den Parteien im Bestellschein aufgeführten Bestellung.
2.2 Ist Gegenstand des Vertrages der Verkauf von Software Dritter, ist für die Nutzung der Software unter Umständen ein Vertragsschluss mit dem Dritten erforderlich. Auf die hierbei ggf. verwendeten Vertragsbedingungen des Dritten hat Turannetworks keinen Einfluss und ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. Der Kunde hat sich ggf. vor Abschluss des Kaufvertrages mit Turannetworks über den Inhalt der Nutzungsbedingungen und deren eventuellen Einfluss auf die Eignung der Software für die vom Kunden vorgesehenen Einsatzwecke der Software zu informieren.

3. Zahlungsbedingungen, Anzahlung, Aufrechnung

3.1 Alle Preisangaben bezeichnen die Nettopreise und verstehen sich zuzüglich gegebenenfalls zu zahlender Umsatzsteuer, Zölle und sonstiger Abgaben.
3.2 Der Kunde wird die fälligen Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang und Lieferung der Ware ohne Skontoabzug auf das in der Rechnung angegebene Konto entrichten. Turannetworks ist berechtigt, eine Vorkasse- oder eine Anzahlung des Kaufpreises zu verlangen.
3.3 Einwendungen gegen Rechnungen hat der Kunde innerhalb von sechs (6) Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich gegenüber Turannetworks anzuzeigen („Einspruchsfrist“). Nach Ablauf der Einspruchsfrist gilt die Rechnung als genehmigt. Auf die Frist und die Folge verspäteter Einwendungen wird Turannetworks in der Rechnung hinweisen.
3.4 Allgemein gilt: Gegen Forderungen von Turannetworks kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit der einbehaltene Betrag den mangelbedingten Minderwert der betroffenen Leistung oder die voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung bzw. der Mängelbeseitigung nicht übersteigt.

4. Lieferung

4.1 Soweit nicht anders gekennzeichnet sind Liefertermine unverbindlich.
4.2 Die Lieferung der Ware erfolgt ab der Turannetworks Geschäftsanschrift (derzeit Kastanienstraße 11, 14513 Teltow). Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person über.
4.3 Sofern Turannetworks verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die Turannetworks nicht zu vertreten haben, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Turannetworks den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ohne dass Turannetworks dies zu vertreten hat, ist Turannetworks berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wobei Turannetworks den Kunden unverzüglich von der weiteren Nichtverfügbarkeit und gegebenenfalls vom Rücktritt informieren wird. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird Turannetworks unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Zulieferer von Turannetworks, wenn Turannetworks ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen hat und die Nichtlieferung der Ware auch nicht in sonstiger Weise von Turannetworks zu vertreten ist. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (auch des Kunden) sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben hiervon unberührt.
4.4 Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Turannetworks.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde Turannetworks unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Turannetworks die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Turannetworks entstandenen Ausfall, es sei denn, er hat alles Zumutbare getan, um die Pfändung der Ware zu verhindern und Turannetworks unverzüglich informiert oder die fehlende Unverzüglichkeit der Information nicht zu vertreten.
5.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an Turannetworks in Höhe des mit Turannetworks für die betreffende Ware vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Turannetworks, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Turannetworks wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
5.4 Turannetworks verpflichteten sich, die Turannetworks zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

6. Mängelrechte

6.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
6.2 Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist, wenn er Kaufmann ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist Turannetworks hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie spätestens innerhalb von 10 Werktagen zugeht.
6.3 Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde, auch wenn er kein Kaufmann ist, offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Übergabe der Ware schriftlich anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, sind Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen Turannetworks für den nicht angezeigten offensichtlichen Mangel ausgeschlossen, es sei denn Turannetworks hat den Mangel arglistig verschwiegen und/oder eine entsprechende Garantie übernommen oder Turannetworks fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
6.4 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann Turannetworks zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht des Käufers, die gewählte Art der Nacherfüllung im Falle der Unzumutbarkeit zu verweigern, bleibt hiervon unberührt.
6.5 Turannetworks ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis zahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
6.6 Der Kunde hat Turannetworks die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde Turannetworks die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
6.7 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, hat Turannetworks zu tragen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann Turannetworks die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
6.8 Für von Turannetworks verkaufte Gebrauchtwaren stehen dem Kunden keine Gewährleistungsrechte zu, es sei denn, die Voraussetzungen der Ziff. 8.1 sind erfüllt. Turannetworks wird Gebrauchtwaren bei Vertragsschluss ausdrücklich als solche bezeichnen.

7. Haftung

7.1 Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur, soweit sich nicht aus einer abweichenden Haftungsregelung in dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag etwas anderes ergibt.
7.2 Turannetworks haftet uneingeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Kunden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Turannetworks oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind sowie für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.3 Im Übrigen ist die Haftung von Turannetworks für Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt, soweit sich nicht aus einer von Turannetworks übernommenen Garantie etwas anderes ergibt:
7.3.1 Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Turannetworks nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. Soweit Turannetworks hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von Turannetworks auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
7.3.2 Die Haftung von Turannetworks für den leicht fahrlässig verursachten Verlust von Daten und/oder Programmen ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und den Umständen nach angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.
7.4 Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).
7.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen von Turannetworks.

8. Verjährung

8.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Turannetworks, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Personenschäden sowie bei Garantien (§ 444 BGB) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Gleiches gilt bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.2 Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche ein Jahr.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu dem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftlichkeitserfordernisses.
9.2 Ansprüche aus einem Vertrag zwischen Turannetworks und einem Kunden dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten werden.
9.3 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausschluss des UN-Kaufrechts-Übereinkommens (CISG). Erfüllungsort ist Teltow.
9.4 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag bei einer Geschäftsverbindung zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen auf der Grundlage dieser Bestimmungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
9.5 Sollte eine oder mehrere der zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die ihm Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen gewollt war. Lücken in dem Vertrag sind nach Maßgabe dessen zu füllen, was die Parteien bei verständiger Würdigung der Sach- und Rechtslage sowie unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der jeweils anderen Partei vereinbart hätten, wäre ihnen die Regelungsbedürftigkeit der Frage bewusst gewesen. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten. Diese Klausel gilt nicht für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst.